China/5G-Netz: Entscheidung für Huawei ist „fauler Kompromiss“

Huawei soll bei 5G nicht ausgeschlossen werden

Die Entscheidung der Bundesregierung, das chinesische Unternehmen Huawei bei der Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen nicht ausdrücklich auszuschließen, sondern nur die Sicherheitsvorschriften zu verschärfen, ist für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein „fauler Kompromiss“. Ein neues No-Spy-Abkommen, das alle Bewerber unterzeichnen müssten, bezeichneten die Menschenrechtler als Augenwischerei. „Wer glaubt, die Daten von 5G-Nutzern so wirksam schützen zu können, verkennt den Umgang mit Datenschutz in China“, sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Kein chinesisches Unternehmen werde es wagen, chinesisches Recht zu brechen, und die Herausgabe sensibler Daten an Chinas Staatssicherheit verweigern.

Die GfbV warnt mit Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und Kasachen, die auch durch eine flächendeckende Überwachung in ihrem Hauptsiedlungsgebiet im Nordwesen Chinas ermöglicht werden, seit Monaten vor dem Einsatz chinesischer Technologie in Deutschland. In China selbst sei sie Teil des Repressionsapparates gegen Minderheiten.

Der Datenschutz in Deutschland werde Opfer einer globalisierten Wirtschaft, weil in der deutschen Industrie aufgrund der engen Verzahnung mit Chinas Wirtschaft die Angst vor Sanktionen wachse, kritisierte der Menschenrechtler. So hätten Warnungen von Seiten der deutschen Industrie vor schwerwiegenden Folgen für das China-Geschäft deutscher Unternehmen bei einem Ausschluss von Huawei in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen.

„Offenbar hatte auch die Bundesregierung Angst vor Chinas Reaktion, wenn Huawei ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre. Um jeden Preis sollte verhindert werden, dass deutsche Staatsbürger ähnlich wie Kanadier dem Zorn der chinesischen Machthaber ausgeliefert sind“, erklärte Delius. Seit Wochen bemüht sich Kanada um die Freilassung von drei kanadischen Staatsbürgern. Sie wurden in China willkürlich festgenommen, um die Inhaftierung einer führenden Huawei-Managerin in Kanada zu ahnden.

Nach Auffassung der GfbV ist eine Kooperation mit chinesischen Firmen problematisch, so lange es in China keine Rechtssicherheit und keinen glaubwürdigen Datenschutz gebe. Die Grenzen zwischen diesen Firmen und der Kommunistischen Partei seien fließend, da Chinas Großkonzerne nicht erfolgreich sein könnten, wenn sie nicht der Partei und dem Staat dienten. Datenschutz im Sinne des deutschen Rechts sei dabei ein Fremdwort.

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